Bestattungsvorsorge
Einfach ein gutes Gefühl
Klarheit schaffen,
Entscheidungen abnehmen
Die Bestattungsvorsorge ist ein Geschenk an sich selbst und an die Menschen, die einem nahestehen. Sie schafft Klarheit und nimmt Entscheidungen ab, die im Ernstfall schwerfallen würden. In einem ruhigen Gespräch halten wir fest, was Ihnen für Ihre eigene Abschiednahme wichtig ist. Von der Form der Bestattung bis hin zu persönlichen Wünschen gibt Ihnen die Bestattungsvorsorge die einmalige Gelegenheit, Ihre letzte Reise genau nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. So entsteht ein Gefühl von Sicherheit und ein Abschied, der wirklich zu Ihnen passt.
Vorsorge mit finanzieller Absicherung
Damit später Ihre Vorstellungen bis ins Detail realisiert werden können, ohne Ihre Familie dabei zu belasten, ist es auch möglich, die Vorsorge mit einer finanziellen Absicherung zu verbinden. Hierfür empfehlen wir Ihnen zwei Möglichkeiten:
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Die regelmäßige Einzahlung in eine Sterbegeldversicherung
Nach Ihrem Ableben wird der Betrag für das Begräbnis an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt. Bei Interesse informieren wir Sie gerne zu verschiedenen Versicherungsanbietern. -
Die Einmalzahlung oder Ratenzahlung auf ein Treuhandkonto
Über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG können Sie das Ersparte für die eigene Bestattung ebenfalls zweckgebunden und damit sicher anlegen. Das heißt, das Geld wird ausschließlich zur Begleichung der Bestattungskosten ausgezahlt. Es ist – zusätzlich zum Schonvermögen – auch dann vor dem Zugriff Dritter geschützt, wenn Sie einmal Sozialleistungen beantragen.

Eine durchdachte Bestattungsvorsorge umfasst weit mehr als das Festhalten persönlicher Wünsche. Sie eröffnet die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten konkrete Leistungen zu definieren, die später zuverlässig umgesetzt werden sollen. Dazu gehören transparente Kostenplanungen, die Auswahl passender Dienstleister, die Sicherung wichtiger Dokumente und die Einrichtung klarer Ansprechpartner für den Ernstfall. Wir unterstützen Sie zudem dabei, organisatorische Abläufe zu strukturieren, Zuständigkeiten eindeutig festzulegen und Vorsorgedokumente sinnvoll miteinander zu verbinden. So entsteht ein verlässliches Leistungspaket, das nicht nur Ihre Vorstellungen schützt, sondern Ihren Angehörigen später ein sicheres Fundament bietet.

Die Wahl der Bestattungsart ist ein zentraler Teil jeder Vorsorge, denn sie bestimmt maßgeblich, wie Ihr Abschied einmal gestaltet wird. Ob traditionelle Erd- oder Feuerbestattung, eine naturnahe Form oder eine alternative Möglichkeit: Schon heute können Sie festlegen, was Ihrem Lebensgefühl entspricht und welche Art der Beisetzung Sie sich wünschen. Wir erläutern Ihnen die Unterschiede, zeigen regionale Gegebenheiten auf und helfen Ihnen, eine Entscheidung zu treffen, die Ihren persönlichen Werten gerecht wird. So entsteht eine Vorsorge, die Raum für Individualität lässt und Ihren Angehörigen später klare Orientierung schenkt.

Wichtige Dokumente zur Vorsorge
Eine gute Vorsorge besteht nicht nur aus der Planung der eigenen Bestattung, sondern auch aus wichtigen Dokumenten, die im Ernstfall Klarheit schaffen. Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Vorsorgevertrag und erbrechtliche Regelungen sorgen dafür, dass Ihre Wünsche respektiert werden und Angehörige entlastet sind. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Unterlagen sinnvoll sind und wie sie Ihnen helfen, selbstbestimmt vorzusorgen.

Testament
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.

Vorsorgevertrag
In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer regelmäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.

Erbrecht
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen. Weitere Informationen zum Erbrecht finden Sie in dieser Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst über Ihre medizinische Behandlung zu entscheiden. Sie gibt Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Diese Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden. Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie in dieser Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.